Plattdüütsch to'n Fieravend Afkaat (Anwalt)
Standdatum: 21. Januar 2025.
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Im plattdeutschen Wort "Afkaat" steckt das hochdeutsche Wort "Advokat". Der Begriff Advokat stammt wiederum aus dem lateinischen "advocatus" und bedeutet so viel wie Beistand, Hilfe oder eben Rechtsbeistand oder Rechtsanwalt.
Zugegeben das Wort Advokat ist schon etwas in die Jahre gekommen. Häufig aber auch mit abschätziger Bedeutung. Ein Winkeladvokat zum Beispiel ist eine Person, die Rechtsangelegenheiten erledigt, ohne Rechtsanwalt zu sein. Afkaat bedeutet im Plattdeutschen aber weiterhin Rechtsanwalt.