Bremen-Eins-Radtour Teilnahmebedingungen und Datenschutzbestimmungen
Standdatum: 30. Juli 2024.
Mit der Bewerbung zur "Bremen-Eins-Radtour" erkennen die Teilnehmenden die nachstehenden Teilnahmebedingungen als verbindlich an und bestätigen deren Kenntnisnahme.
Sie können bei der Radtour nur mit bestätigter Anmeldung mitfahren. Bei der Bremen-Eins-Radtour gilt Helmpflicht: Wer keinen Fahrradhelm hat und aufsetzt, kann nicht mitfahren. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und der oder die Radfahrer-/in ist mit der Straßenvehrsordnung vertraut und befolgt diese auf der Tour. Die Teilnehmer-/innen bringen neben einem eigenen Helm ein verkehrstüchtiges Fahrrad mit und erklären sich dazu in der Lage, die Strecke gesundheitlich zu bewältigen. Im Zweifel fragen Sie Ihren Arzt.
Verpflegung wie Essen und Getränke werden nicht von Bremen Eins zur Verfügung gestellt.
Wer darf teilnehmen?
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik haben. Nicht teilnahmeberechtigt sind Mitarbeitende von Radio Bremen und dessen Tochtergesellschaften und deren jeweiligen Familien- und Haushaltsmitglieder sowie alle Personen, die gemäß diesen Teilnahmebedingungen von der Aktion ausgeschlossen worden sind. Radio Bremen ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe wie z.B. ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, der Verdacht auf Manipulation oder andere wichtige Gründe vorliegen.
Datenschutz und weitere Teilnahmebestimmungen
Daten der Teilnehmer/innen werden von Radio Bremen vertraulich behandelt, auf gesicherten Servern gespeichert und nur in dem Umfang verarbeitet, in dem sie für die Durchführung der Bewerbungsphase notwendig sind. Des Weiteren werden die Daten nicht für Werbezwecke genutzt und nach Abschluss an die Aktion gelöscht. Die Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, sofern dies für die Abwicklung der Bewerbungen erforderlich ist und mit der Maßgabe, dass die so erlangten Daten nach Abschluss der Aktion gelöscht werden, sofern gesetzliche Regelungen dem nicht entgegenstehen.
Mit der Teilnahme an der Bewerbung erklärt der/die Teilnehmer/in sich damit einverstanden, dass Radio Bremen über sie unter Nennung des Namens und des Wohnortes unentgeltlich in Bild und Ton in ihren sämtlichen Angeboten berichten kann. Die weiteren Datenschutzbestimmungen können unter www.radiobremen.de/info/datenschutz eingesehen werden. Diese Aufnahmen darf Radio Bremen im Zusammenhang mit der Darstellung der Aktion zeitlich, örtlich und inhaltlich uneingeschränkt im Ganzen und in Teilen unentgeltlich im Fernsehen, im Hörfunk und in den Onlineangeboten verwenden, vervielfältigten, verbreiteten und öffentlich zugänglich machen. Das umfasst auch die Bewerbung dieser Inhalte und ihre Weitergabe an Dritte, insbesondere an andere öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten. Die Bewerbung ist personengebunden und nicht übertragbar.
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, 5. August 2024, 09:40 Uhr