Bremen Eins Weihnachtswunder Teilnahmebedingungen für Ihre eigene Aktion beim Weihnachtswunder
Standdatum: 14. November 2024.
Wir freuen uns, dass Sie sich beim Weihnachtswunder mit Bremen Eins engagieren möchten.
Wir senden Ihnen dafür gern unseren Weihnachswunder-Button zu, wenn Sie das beim Ausfüllen des Formulars anklicken. Sie dürfen den Button im Rahmen Ihrer eigenen Spendenaktion rund um das Weihnachtswunder mit Bremen Eins in sozialen Medien, Drucksachen, Flyern etc. gern bis zum 10. Dezember 2024 verwenden. Der Button darf nicht verändert werden.
Wenn Sie eine eigene Aktion (z.B. einen Sponsorenlauf oder Flohmarkt) starten, sind Sie verpflichtet, vollständig alle Spendenerlöse und mindestens 80 Prozent der Verkaufserlöse an das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. zur Aktion "Das Weihnachtswunder" zu spenden.
Die Spendeneinnahmen bzw. Verkaufserlöse müssen Sie dokumentieren und Radio Bremen auf Anfrage Auskunft darüber erteilen.
Nicht gestattet sind Aktionen, die werblich sind oder vor allem neue Mitglieder generieren sollen. Darum sind z.B. Aufrufe verboten, bei denen Geld für jeden Like oder jede neue Mitgliedschaft gespendet wird. Für die Einhaltung von Vorschriften, wie zum Beispiel Steuergesetzen, sind Sie selbst verantwortlich.
Wir freuen uns, dass Sie beim Weihnachtswunder mit Bremen Eins mitmachen!